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Auftragsverarbeitungsvereinbarung

Fassung vom 2. Oktober 2026

Diese Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO ist Bestandteil der Nutzungsbedingungen für archmax Cloud. Sie gilt zwischen dem Kunden als Verantwortlichem (im Folgenden „Kunde“) und der archmax GmbH, Paulinenstr. 14, 72072 Tübingen, als Auftragsverarbeiter (im Folgenden „archmax“) und wird mit der Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen abgeschlossen.

Inhalt

  1. Vereinbarung
  2. Anlagen

Vereinbarung

§ 1 Gegenstand und Dauer

(1) Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch archmax im Auftrag des Kunden bei der Bereitstellung von archmax Cloud. Art, Zweck und Umfang der Verarbeitung, die Arten personenbezogener Daten und die Kategorien betroffener Personen ergeben sich aus Anlage 1.

(2) Die Vereinbarung gilt für die Dauer des Vertrags über die Nutzung von archmax Cloud und darüber hinaus, solange archmax personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet.

(3) Bei Widersprüchen geht diese Vereinbarung den Nutzungsbedingungen vor, soweit es um den Schutz personenbezogener Daten geht.

§ 2 Weisungen

(1) archmax verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Kunden, auch in Bezug auf die Übermittlung in Drittländer, es sei denn, archmax ist nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten zur Verarbeitung verpflichtet. In diesem Fall teilt archmax dem Kunden diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht dies nicht verbietet.

(2) Die Nutzungsbedingungen, diese Vereinbarung sowie die Konfiguration und Nutzung von archmax Cloud durch den Kunden, etwa seine Workflows, Verbindungen und die Auswahl von Modellen, bilden die Weisungen des Kunden. Weitere Weisungen erteilt der Kunde in Textform.

(3) archmax informiert den Kunden unverzüglich, wenn eine Weisung nach Auffassung von archmax gegen Datenschutzvorschriften verstößt, und darf ihre Ausführung aussetzen, bis der Kunde sie bestätigt oder ändert.

§ 3 Pflichten von archmax

(1) archmax gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

(2) archmax trifft die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, die in Anlage 2 beschrieben sind. archmax darf sie weiterentwickeln, sofern das Schutzniveau nicht unterschritten wird.

(3) archmax verarbeitet die Daten nicht für eigene Zwecke und verwendet sie insbesondere nicht zum Training von KI-Modellen.

(4) archmax hat keinen Datenschutzbeauftragten benannt, da hierzu keine gesetzliche Pflicht besteht. Ansprechpartner für den Datenschutz ist Dr. Steffen Wütz, erreichbar unter info@archmax.ai.

(5) archmax informiert den Kunden unverzüglich über Kontrollen und Maßnahmen einer Aufsichtsbehörde, soweit sie diese Verarbeitung betreffen.

(6) Verlangt eine Behörde oder ein Gericht die Herausgabe von Daten des Kunden, informiert archmax den Kunden vorab, soweit dies rechtlich zulässig ist, prüft die Rechtmäßigkeit des Verlangens, geht gegen unrechtmäßige Verlangen vor und gibt nur die Daten heraus, zu deren Herausgabe archmax verpflichtet ist. Dies gilt auch für Verlangen aus Drittländern, die an Unterauftragsverarbeiter gerichtet werden, soweit archmax davon Kenntnis erlangt.

(7) Beschäftigte von archmax greifen auf Inhalte des Kunden nur zu, soweit dies für Support auf Anfrage des Kunden, zur Behebung von Störungen oder zur Abwehr von Sicherheitsvorfällen erforderlich ist, und nur im erforderlichen Umfang.

(8) Ist der Kunde Berufsgeheimnisträger, etwa Steuerberater oder Rechtsanwalt, verpflichtet sich archmax zur Verschwiegenheit über fremde Geheimnisse, von denen archmax bei der Leistungserbringung Kenntnis erlangt, und nimmt von ihnen nur Kenntnis, soweit dies für die Leistung erforderlich ist. archmax verpflichtet eingesetzte Personen und Unterauftragsverarbeiter entsprechend. Der Kunde belehrt archmax hiermit über die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung (§ 203 Abs. 4 StGB).

§ 4 Unterauftragsverarbeiter

(1) Der Kunde erteilt archmax die allgemeine Genehmigung, Unterauftragsverarbeiter einzusetzen. Die bei Vertragsschluss eingesetzten Unterauftragsverarbeiter sind in Anlage 3 aufgeführt und gelten als genehmigt.

(2) archmax informiert den Kunden mindestens 30 Tage vorher nach § 16 der Nutzungsbedingungen über jede beabsichtigte Hinzuziehung oder Ersetzung eines Unterauftragsverarbeiters und aktualisiert Anlage 3. Der Kunde kann der Änderung innerhalb dieser Frist aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen. Einigen sich die Parteien nicht, kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt der Änderung kündigen. Muss archmax einen Unterauftragsverarbeiter kurzfristig ersetzen, um eine akute Gefahr für die Sicherheit der Daten oder die Verfügbarkeit von archmax Cloud abzuwenden, holt archmax die Mitteilung unverzüglich nach; das Widerspruchsrecht bleibt unberührt.

(3) archmax erlegt jedem Unterauftragsverarbeiter vertraglich Datenschutzpflichten auf, die denen dieser Vereinbarung entsprechen, insbesondere hinreichende Garantien für geeignete technische und organisatorische Maßnahmen. archmax haftet gegenüber dem Kunden dafür, dass Unterauftragsverarbeiter diese Pflichten einhalten.

(4) Verbindet der Kunde archmax Cloud mit Drittdiensten oder hinterlegt er Zugangsdaten eines eigenen Modellanbieters, sind diese Anbieter keine Unterauftragsverarbeiter von archmax. Die Übermittlung an sie erfolgt auf Weisung des Kunden, der sein Verhältnis zu diesen Anbietern selbst regelt.

§ 5 Übermittlung in Drittländer

(1) archmax verarbeitet die Daten grundsätzlich in der EU. Eine Übermittlung in ein Drittland erfolgt nur, wenn die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind, insbesondere auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses oder der Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission. Eine Kopie der vereinbarten Standardvertragsklauseln erhält der Kunde auf Anfrage.

(2) Für die Ausführung von Agenten und Workflows übermittelt archmax Daten an den Modellanbieter, den der Kunde mit eigenen Zugangsdaten anbindet. Der Kunde bestimmt mit seiner Wahl den Anbieter und den Verarbeitungsort. Die Übermittlung erfolgt auf seine Weisung (§ 4 Abs. 4), und der Kunde stellt sicher, dass sie zulässig ist, auch wenn der Anbieter Daten außerhalb der EU verarbeitet.

§ 6 Unterstützung des Kunden

(1) archmax unterstützt den Kunden mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei, Anfragen betroffener Personen nach Kapitel III DSGVO zu beantworten. Wendet sich eine betroffene Person direkt an archmax, leitet archmax die Anfrage unverzüglich an den Kunden weiter und beantwortet sie nicht selbst, soweit der Kunde nichts anderes anweist.

(2) archmax unterstützt den Kunden unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der verfügbaren Informationen bei der Einhaltung der Pflichten aus Art. 32 bis 36 DSGVO, insbesondere bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und vorherigen Konsultationen der Aufsichtsbehörde.

(3) Für Unterstützungsleistungen, die über die Funktionen von archmax Cloud hinausgehen und nicht auf einem Verstoß von archmax beruhen, kann archmax eine angemessene Vergütung nach Aufwand verlangen.

§ 7 Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

archmax meldet dem Kunden eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden, nachdem archmax davon Kenntnis erlangt hat. Die Meldung enthält, soweit bekannt, die Angaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO; fehlende Angaben reicht archmax nach, sobald sie vorliegen. archmax ergreift unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen, um die Verletzung zu beheben und mögliche nachteilige Folgen zu mindern.

§ 8 Löschung und Rückgabe

(1) archmax löscht alle personenbezogenen Daten des Kunden 30 Tage nach Ende des Vertrags endgültig, sofern nicht nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten eine Pflicht zur Speicherung besteht. Bis dahin kann der Kunde seine Daten exportieren oder ihre Herausgabe verlangen (§ 9 der Nutzungsbedingungen).

(2) Während der Vertragslaufzeit löscht archmax Daten auf Weisung des Kunden.

(3) Gelöschte Daten können noch bis zu 90 Tage in Datensicherungen enthalten sein, bis diese turnusmäßig gelöscht werden. Datensicherungen dienen ausschließlich der Wiederherstellung nach Störungen; muss archmax eine Sicherung wiederherstellen, löscht archmax darin enthaltene, bereits gelöschte Daten erneut.

(4) Unterlagen, die dem Nachweis der ordnungsgemäßen Verarbeitung dienen, darf archmax entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufbewahren.

§ 9 Nachweise und Überprüfungen

(1) archmax stellt dem Kunden auf Anfrage alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten nach Art. 28 DSGVO zur Verfügung.

(2) Der Kunde oder ein von ihm beauftragter Prüfer, der zur Verschwiegenheit verpflichtet und kein Wettbewerber von archmax ist, kann Überprüfungen einschließlich Inspektionen durchführen. Überprüfungen sind mit angemessener Frist, in der Regel mindestens 30 Tage, anzukündigen, finden während der üblichen Geschäftszeiten statt und dürfen den Betrieb nicht unverhältnismäßig stören. archmax kann den Nachweis vorrangig durch geeignete Unterlagen, Zertifikate oder Prüfberichte erbringen, auch solche der Unterauftragsverarbeiter. Vor-Ort-Prüfungen finden höchstens einmal im Kalenderjahr statt, es sei denn, es besteht ein konkreter Anlass, etwa eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten oder eine Anordnung der Aufsichtsbehörde.

(3) Der Kunde trägt die Kosten einer Überprüfung. Für den eigenen Aufwand kann archmax eine angemessene Vergütung verlangen, es sei denn, die Überprüfung ergibt einen wesentlichen Verstoß von archmax gegen diese Vereinbarung.

§ 10 Haftung

Für die Haftung gegenüber betroffenen Personen gilt Art. 82 DSGVO. Im Verhältnis zwischen den Parteien gelten die Haftungsregelungen der Nutzungsbedingungen.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Für Änderungen dieser Vereinbarung gilt § 15 der Nutzungsbedingungen.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für den Gerichtsstand gilt § 17 Abs. 4 der Nutzungsbedingungen. Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser Vereinbarung.

Anlagen

Anlage 1: Gegenstand und Einzelheiten der Verarbeitung

Art und Zweck der Verarbeitung: Bereitstellung von archmax Cloud, insbesondere Speicherung, Versionierung und Ausführung von Agenten und Workflows, Übermittlung von Eingaben und Dateien an die vom Kunden angebundenen Sprachmodelle, Verarbeitung durch den Design-Agenten, Abruf von Daten aus verbundenen Drittdiensten und Übermittlung an diese nach Konfiguration des Kunden, Bereitstellung von Chat-, Webhook- und MCP-Endpunkten, Protokollierung von Sitzungen und Entscheidungen sowie Fehleranalyse und Support.

Arten personenbezogener Daten:

  • Daten, die der Kunde oder seine Mitglieder in archmax Cloud eingeben oder hochladen, etwa in Workflows, Anweisungen, Chatnachrichten und Dateien,
  • Daten aus Systemen, die der Kunde mit archmax Cloud verbindet, etwa E-Mails, Kalendereinträge, Dokumente und Datensätze aus Geschäftsanwendungen,
  • Eingaben, Nachrichten und Dateien von Personen, die Endpunkte des Kunden nutzen,
  • Ergebnisse, Zwischenschritte und Entscheidungen, die bei der Ausführung von Agenten entstehen,
  • Kontakt-, Identifikations- und Kommunikationsdaten sowie weitere Daten, die in diesen Inhalten enthalten sind.

Besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO verarbeitet archmax nur, wenn der Kunde sie in archmax Cloud einbringt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass hierfür die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, und führt erforderliche Datenschutz-Folgenabschätzungen durch.

Kategorien betroffener Personen:

  • Beschäftigte und sonstige Mitglieder des Kunden,
  • Kunden, Interessenten, Lieferanten und Geschäftspartner des Kunden,
  • Nutzer der Endpunkte des Kunden,
  • sonstige Personen, deren Daten in den Inhalten des Kunden oder in verbundenen Systemen enthalten sind.

Dauer der Verarbeitung: für die Dauer des Vertrags; nach Vertragsende gilt § 8.

Anlage 2: Technische und organisatorische Maßnahmen

archmax betreibt keine eigenen Rechenzentren. Die physische Sicherheit der Rechenzentren gewährleisten die in Anlage 3 genannten Anbieter nach ihren Sicherheitsstandards. Darüber hinaus trifft archmax insbesondere folgende Maßnahmen.

Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO):

  • Zugang zu archmax Cloud nur nach Anmeldung über einen spezialisierten Identitätsdienst; Passwörter werden ausschließlich als kryptografische Hashwerte gespeichert,
  • Zugriff von Beschäftigten der archmax auf Produktivsysteme nur für befugte Personen über persönliche, mit Mehrfaktor-Authentifizierung geschützte Konten,
  • mandantengetrennte Datenhaltung: Jeder Zugriff wird auf Organisation und Berechtigung geprüft, Ressourcen anderer Organisationen werden als nicht vorhanden behandelt,
  • Werkzeugrechte je Workflow-Zustand nach dem Prinzip der geringsten Rechte; ein Zustand kann sich keine zusätzlichen Rechte verschaffen,
  • getrennte Umgebungen für Entwicklung, Test und Produktion,
  • Zugriff von Beschäftigten auf Inhalte des Kunden nur nach § 3 Abs. 7,
  • Verpflichtung aller Beschäftigten auf Vertraulichkeit und Datenschutz und unverzüglicher Entzug von Zugängen beim Ausscheiden,
  • Verschlüsselung aller Verbindungen per TLS; Zugangsdaten zu Drittdiensten werden mit AES-256-GCM verschlüsselt, Endpunkt-Token nur als Hashwert gespeichert.

Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO):

  • Versionierung aller Änderungen an Workflows mit nachvollziehbarer Historie,
  • Protokollierung von Sitzungen, Zustandsübergängen und menschlichen Entscheidungen,
  • Ablehnung ausgehender Verbindungen zu privaten Netzen und zu unverschlüsselten Zielen.

Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b und c DSGVO):

  • Betrieb auf überwachter Infrastruktur mit automatischem Neustart ausgefallener Dienste,
  • regelmäßige Datensicherungen der Datenbanken, die nach höchstens 90 Tagen gelöscht werden,
  • Begrenzung der Anfragen je Benutzer und Endpunkt sowie Kostenkontingente zum Schutz vor Überlastung und Missbrauch.

Regelmäßige Überprüfung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO):

  • Code-Review und automatisierte Tests vor jeder Auslieferung,
  • benannter Ansprechpartner für Datenschutz und festgelegtes Vorgehen bei Sicherheitsvorfällen,
  • Einsatz von Unterauftragsverarbeitern nur auf Grundlage einer Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO,
  • Hosting- und Modellanbieter mit anerkannten Sicherheitszertifizierungen oder Prüfberichten, etwa nach ISO/IEC 27001 oder SOC 2; Nachweise stellt archmax auf Anfrage bereit,
  • Meldestelle für Sicherheitslücken unter info@archmax.ai,
  • Löschkonzept: Daten geschlossener Konten werden 30 Tage nach der Schließung endgültig gelöscht.

Anlage 3: Unterauftragsverarbeiter

archmax setzt folgende Unterauftragsverarbeiter ein:

  • Railway Corporation, San Francisco, USA: Hosting der Anwendung, der Datenbanken, des Objektspeichers und des Modell-Gateways; Verarbeitungsort Niederlande (EU); Garantie für mögliche Zugriffe aus den USA: Standardvertragsklauseln,
  • Amazon Web Services EMEA SARL, Luxemburg: Bereitstellung des Sprachmodells für den Design-Agenten über Amazon Bedrock; Verarbeitungsort Frankfurt am Main und weitere Regionen der EU; Garantien: EU-U.S. Data Privacy Framework und Standardvertragsklauseln,
  • VostokInc SAS (ScrapingBee), Paris, Frankreich: Abruf von Webseiten und Websuche für Agenten, nur wenn ein Workflow diese Funktion nutzt,
  • Microsoft Ireland Operations Limited, Dublin, Irland: E-Mail-Kommunikation mit dem Kunden, etwa im Support und für Mitteilungen; Garantie für mögliche Zugriffe aus den USA: EU-U.S. Data Privacy Framework.

Die Anmeldung und Verwaltung der Benutzerkonten über Auth0 verantwortet archmax selbst (siehe Datenschutzerklärung). Auth0 ist daher kein Unterauftragsverarbeiter im Sinne dieser Vereinbarung. Endpunkte mit Anmeldung prüfen die Token des Identitätsanbieters, den der Kunde dafür festlegt.