Fassung vom 2. Oktober 2026
Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung von archmax Cloud, der gehosteten Plattform für archmax automation der archmax GmbH, Paulinenstr. 14, 72072 Tübingen (im Folgenden „archmax“). Vertragspartner von archmax ist das Unternehmen, für das archmax Cloud genutzt wird (im Folgenden „Kunde“).
(1) Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung von archmax Cloud zwischen archmax und dem Kunden.
(2) archmax Cloud richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB dürfen archmax Cloud nicht nutzen. Mit der Registrierung bestätigt die registrierende Person, dass sie für ein Unternehmen handelt und berechtigt ist, es zu vertreten.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn archmax ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(4) Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: individuelle Vereinbarungen, etwa in einem Vertrag über einen Enterprise-Tarif, dann das Angebot oder die Tarifbeschreibung, dann eine Service-Level-Vereinbarung, dann für den Schutz personenbezogener Daten die Auftragsverarbeitungsvereinbarung und zuletzt diese Nutzungsbedingungen.
(1) Der Vertrag über den kostenlosen Tarif kommt zustande, wenn sich der Kunde registriert und diesen Nutzungsbedingungen zustimmt. Verträge über kostenpflichtige Tarife kommen durch die Bestellung des Kunden und deren Annahme durch archmax oder durch die Annahme eines Angebots von archmax zustande.
(2) Der Kunde kann weitere Personen, etwa seine Beschäftigten, als Mitglieder seiner Organisation einladen. Er stellt sicher, dass alle Mitglieder diese Nutzungsbedingungen einhalten, und muss sich ihr Handeln zurechnen lassen.
(3) Die bei der Registrierung angegebenen Daten müssen zutreffend sein. Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Besteht der Verdacht, dass Dritte Kenntnis von Zugangsdaten erlangt haben, informiert der Kunde archmax unverzüglich.
(4) Ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrags besteht nicht.
(1) archmax stellt dem Kunden archmax Cloud als Software as a Service über das Internet bereit. Mit archmax Cloud kann der Kunde KI-Agenten und Workflows entwerfen, testen, versionieren und betreiben, sie mit Drittdiensten verbinden und über Chat-, Webhook- und MCP-Endpunkte bereitstellen.
(2) Der konkrete Leistungsumfang, etwa Kontingente, Funktionen und die Aufbewahrungsdauer von Sitzungsverläufen, ergibt sich aus der bei Vertragsschluss geltenden Tarifbeschreibung oder dem individuellen Angebot. Erreicht der Kunde ein Kontingent, kann archmax die betroffene Nutzung bis zum nächsten Abrechnungszeitraum pausieren oder drosseln. Nutzung über Endpunkte, die der Kunde für Dritte bereitstellt, gilt als Nutzung durch den Kunden. Wechselt der Kunde in einen Tarif mit geringerem Umfang, können Funktionen entfallen und ältere Sitzungsverläufe entsprechend der kürzeren Aufbewahrungsdauer gelöscht werden.
(3) archmax entwickelt archmax Cloud laufend weiter und darf Funktionen ändern, ergänzen oder ersetzen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist und der vereinbarte Kernumfang nicht wesentlich eingeschränkt wird. Über wesentliche Änderungen informiert archmax den Kunden rechtzeitig vorher.
(4) Im kostenlosen Tarif schuldet archmax keine bestimmte Verfügbarkeit. In kostenpflichtigen Tarifen gelten eine bestimmte Verfügbarkeit, Reaktionszeiten oder Gutschriften nur, wenn sie im Angebot oder in einer gesonderten Service-Level-Vereinbarung ausdrücklich zugesagt sind. Wartungsarbeiten führt archmax nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durch.
(5) Support leistet archmax per E-Mail an info@archmax.ai an Werktagen während der üblichen Geschäftszeiten. Weitergehende Supportleistungen gelten nur, soweit sie vereinbart sind.
(6) archmax darf sich zur Leistungserbringung Dritter bedienen, insbesondere Hosting- und Modellanbieter. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt § 10.
(7) Soweit archmax Software, die archmax Cloud zugrunde liegt, unter einer Open-Source-Lizenz veröffentlicht, gelten für diese Software die jeweiligen Lizenzbedingungen. Diese Nutzungsbedingungen regeln ausschließlich die Nutzung des gehosteten Dienstes archmax Cloud. Rechte an Marken und Kennzeichen von archmax erhält der Kunde durch sie nicht.
(8) Funktionen, die als Beta, Vorschau oder experimentell gekennzeichnet sind, stellt archmax ohne Zusage zu Verfügbarkeit und Eigenschaften bereit. archmax kann sie jederzeit ändern oder einstellen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind sie unentgeltlich, und für sie gilt die Haftung nach § 13 Abs. 3.
(1) archmax Cloud nutzt Sprachmodelle von Drittanbietern. Ergebnisse von KI-Modellen werden automatisiert erzeugt, können unvollständig, unzutreffend oder unangemessen sein und geben nicht die Auffassung von archmax wieder. Der Kunde prüft Ergebnisse vor ihrer Verwendung in eigener Verantwortung, insbesondere bevor er auf ihrer Grundlage Entscheidungen mit rechtlicher oder wirtschaftlicher Tragweite trifft.
(2) Der Kunde bestimmt, welche Aufgaben seine Agenten ausführen, auf welche Daten und Systeme sie zugreifen und welche Aktionen sie ohne menschliche Freigabe durchführen dürfen. archmax stellt dafür Werkzeuge wie Werkzeugrechte je Zustand und Freigabeknoten bereit; ihre Konfiguration liegt in der Verantwortung des Kunden. Die Folgen der Aktionen, die seine Agenten im Rahmen dieser Konfiguration ausführen, trägt der Kunde.
(3) Der Kunde ist Betreiber seiner KI-Anwendungen im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) und dafür verantwortlich, die für seinen Einsatzzweck geltenden Pflichten einzuhalten, etwa Transparenzpflichten gegenüber Personen, die mit seinen Agenten interagieren, und eine ausreichende KI-Kompetenz seiner Beschäftigten.
(4) archmax verwendet Inhalte des Kunden nicht zum Training von KI-Modellen. Der Modellanbieter, über den archmax den Design-Agenten bereitstellt, verwendet sie nach seinen Vertragsbedingungen ebenfalls nicht zum Training. Für die Modellanbieter, die der Kunde selbst anbindet, gelten deren Bedingungen.
(5) Für die Ausführung von Agenten und Workflows bindet der Kunde Sprachmodelle eines Anbieters seiner Wahl mit eigenen Zugangsdaten an. Den Vertrag mit diesem Anbieter schließt der Kunde selbst; er wählt Anbieter und Verarbeitungsort, trägt die Kosten und rechnet sie direkt mit dem Anbieter ab. archmax stellt lediglich für den Design-Agenten, der den Kunden im Editor beim Entwerfen von Workflows unterstützt, ein Sprachmodell bereit. Dessen Nutzung ist im Preis des jeweiligen Tarifs enthalten, im kostenlosen Tarif also unentgeltlich, und auf die Kontingente des Tarifs begrenzt.
(6) Für den Design-Agenten gelten zusätzlich die Nutzungsrichtlinien des von archmax beauftragten Modellanbieters und des Modellherstellers, insbesondere die Bedingungen von Amazon Web Services für Drittanbietermodelle unter https://aws.amazon.com/legal/bedrock/third-party-models/ und die Nutzungsrichtlinie von Anthropic unter https://www.anthropic.com/legal/aup. archmax darf Anfragen sperren, die gegen diese Richtlinien verstoßen. Für die Modelle, die der Kunde selbst anbindet, hält er die Bedingungen und Nutzungsrichtlinien des jeweiligen Anbieters ein.
(1) Der Kunde nutzt archmax Cloud nur im Rahmen der geltenden Gesetze und dieser Nutzungsbedingungen. Insbesondere ist es untersagt,
(2) Der Kunde ist für die Inhalte verantwortlich, die er in archmax Cloud einbringt oder durch seine Agenten verarbeiten lässt. Er stellt sicher, dass er die dafür erforderlichen Rechte und Einwilligungen besitzt, etwa für personenbezogene Daten und für den Zugriff auf verbundene Systeme.
(3) Bei der Anbindung von Drittdiensten und beim Abruf von Webseiten hält der Kunde die Bedingungen der jeweiligen Anbieter ein. Er entscheidet, welche Konten er verbindet und welche Berechtigungen er erteilt. Handlungen, die Agenten des Kunden über verbundene Konten ausführen, gelten im Verhältnis zu archmax als Handlungen des Kunden. Für Verfügbarkeit, Funktion und Datenverarbeitung von Drittdiensten ist archmax nicht verantwortlich.
(4) Der Kunde nutzt archmax Cloud sachgerecht. Er testet Workflows vor dem produktiven Einsatz, gewährt Agenten nur die Berechtigungen und Werkzeugrechte, die sie benötigen, und sieht für Aktionen mit erheblicher Tragweite, etwa das Löschen, Ändern oder Versenden von Daten, eine menschliche Freigabe vor, soweit dies nach den Umständen angemessen ist. Daten, die für ihn wesentlich sind, sichert er in eigener Verantwortung, insbesondere durch regelmäßigen Export seiner Inhalte und durch die Sicherung von Daten in verbundenen Systemen, die seine Agenten verändern dürfen. Daten, die er über das Vertragsende hinaus benötigt, exportiert er rechtzeitig vor Vertragsende.
(5) archmax kann den Zugang ganz oder teilweise vorübergehend sperren, einzelne Endpunkte, Agenten oder Verbindungen deaktivieren oder Token erneuern, soweit dies erforderlich ist, weil der Kunde gegen diese Pflichten verstößt, um eine akute Gefahr für die Sicherheit, Verfügbarkeit oder Integrität von archmax Cloud oder für Dritte abzuwenden, etwa bei kompromittierten Konten, Missbrauch öffentlicher Endpunkte oder außer Kontrolle geratenen Kosten, oder um einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung nachzukommen. Die Maßnahme ist auf das erforderliche Maß beschränkt. archmax berücksichtigt die berechtigten Interessen des Kunden, informiert ihn unverzüglich und hebt die Maßnahme auf, sobald ihr Grund entfallen ist. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.
(6) Hinweise auf rechtswidrige Inhalte oder Missbrauch, etwa über Endpunkte des Kunden, sowie Meldungen vermuteter Sicherheitslücken nimmt archmax unter info@archmax.ai entgegen. archmax prüft Hinweise zeitnah, informiert den Kunden und kann Maßnahmen nach Absatz 5 ergreifen; dem betroffenen Kunden teilt archmax die Gründe mit. info@archmax.ai ist zugleich die zentrale Kontaktstelle nach Art. 11 und 12 der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act); die Kommunikation ist auf Deutsch und Englisch möglich.
(1) Alle Rechte an den Inhalten des Kunden, etwa an Workflows, Anweisungen, Skills, Dateien und Ergebnissen, verbleiben beim Kunden.
(2) Der Kunde räumt archmax das einfache, auf die Vertragslaufzeit beschränkte Recht ein, seine Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen und zu verarbeiten, soweit dies zur Erbringung der Leistungen erforderlich ist.
(3) archmax räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht übertragbare Recht ein, archmax Cloud im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen und des gewählten Tarifs zu nutzen.
(4) archmax verarbeitet Betriebs- und Nutzungsdaten, etwa Tokenverbrauch, Laufzeiten und Fehler, um archmax Cloud zu betreiben, abzusichern, abzurechnen und Support zu leisten. In anonymisierter und aggregierter Form, die keinen Rückschluss auf den Kunden oder einzelne Personen zulässt, darf archmax diese Daten auch nach Vertragsende verwenden, um archmax Cloud zu verbessern.
(5) Anregungen und Rückmeldungen des Kunden zu archmax Cloud darf archmax unentgeltlich und ohne Einschränkungen verwenden.
(6) archmax nennt den Kunden nur mit dessen Zustimmung in Textform als Referenz.
(1) Der kostenlose Tarif ist unentgeltlich und geht nie automatisch in einen kostenpflichtigen Tarif über. Für kostenpflichtige Tarife gelten die Preise der bei Vertragsschluss geltenden Tarifbeschreibung oder des Angebots. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, stellt archmax wiederkehrende Entgelte monatlich im Voraus und verbrauchsabhängige Entgelte monatlich nachträglich in Rechnung. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. archmax darf Rechnungen elektronisch übermitteln.
(3) Gerät der Kunde mit einer Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug, darf archmax den Zugang nach vorheriger Ankündigung mit angemessener Frist sperren, bis die Zahlung eingegangen ist.
(4) archmax darf die Preise kostenpflichtiger Tarife mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zum Beginn eines Abrechnungszeitraums anpassen. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Preisänderung kündigen.
(5) Nutzung über die Kontingente eines kostenpflichtigen Tarifs hinaus rechnet archmax nur ab, wenn die Tarifbeschreibung oder das Angebot Preise dafür festlegt.
(6) Endet ein kostenpflichtiger Vertrag durch Kündigung nach Absatz 4 oder nach § 15 oder aus einem wichtigen Grund, den archmax zu vertreten hat, erstattet archmax im Voraus gezahlte Entgelte für die Zeit nach Vertragsende anteilig.
(1) Der Vertrag über den kostenlosen Tarif läuft auf unbestimmte Zeit. Der Kunde kann ihn jederzeit kündigen, archmax mit einer Frist von 30 Tagen.
(2) Verträge über kostenpflichtige Tarife laufen, sofern nichts anderes vereinbart ist, jeweils einen Monat und verlängern sich automatisch um einen weiteren Monat. Beide Parteien können sie mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums kündigen.
(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für archmax insbesondere vor, wenn der Kunde schwerwiegend oder trotz Abmahnung wiederholt gegen § 5 verstößt oder mit der Zahlung von mehr als zwei Monatsentgelten in Verzug ist.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform, etwa per E-Mail. Schließt das letzte Mitglied der Organisation des Kunden sein Benutzerkonto, gilt dies im kostenlosen Tarif als Kündigung durch den Kunden. Kostenpflichtige Verträge enden nur durch Kündigung nach Absatz 2 oder 3; die Zahlungspflicht bis zum Vertragsende bleibt bestehen.
(5) Im kostenlosen Tarif darf archmax Benutzerkonten schließen, die sechs Monate lang nicht genutzt wurden und in deren Organisationen keine aktiven Workflows bestehen. Ein Workflow ist aktiv, solange er über einen Zeitplan, einen Webhook, einen Chat- oder MCP-Endpunkt oder einen anderen Auslöser gestartet werden kann. archmax kündigt die Schließung mindestens 30 Tage vorher per E-Mail an die bestätigte E-Mail-Adresse des Benutzers an; meldet sich der Benutzer in dieser Zeit an, unterbleibt die Schließung. Hat die Organisation danach keine Mitglieder mehr, endet der Vertrag.
(1) Der Kunde kann seine Inhalte während der Vertragslaufzeit jederzeit exportieren. Auf Anfrage stellt archmax ihm Agenten, Workflows, Skills, Einstellungen, Dateien, Sitzungsverläufe und Testfälle kostenfrei in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit, auch noch innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende. Nicht exportierbar sind Geheimnisse wie Zugangsdaten und Token sowie interne Betriebs- und Sicherheitsdaten von archmax.
(2) Will der Kunde zu einem anderen Anbieter oder in eine eigene Infrastruktur wechseln, unterstützt archmax ihn nach Art. 23 bis 26 der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act). Der Kunde kann den Wechsel mit einer Frist von höchstens zwei Monaten verlangen. Danach stellt archmax archmax Cloud während eines Übergangszeitraums von bis zu 30 Tagen weiter bereit und übergibt die Daten nach Absatz 1. Ist das technisch nicht möglich, teilt archmax dies innerhalb von 14 Werktagen mit und kann den Übergangszeitraum auf höchstens sieben Monate verlängern. Anschließend kann der Kunde seine Daten mindestens 30 Tage lang abrufen. Für den Wechsel erhebt archmax keine Entgelte. Auf Anfrage informiert archmax über die verfügbaren Verfahren, Formate und bekannten Einschränkungen.
(3) archmax löscht die Inhalte des Kunden 30 Tage nach Vertragsende endgültig, bei einem Wechsel nach Absatz 2 nach Ablauf der Abruffrist, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Einzelheiten, auch zu Datensicherungen, regelt die Auftragsverarbeitungsvereinbarung.
(1) Soweit archmax bei der Bereitstellung von archmax Cloud personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt die Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) von archmax. Sie ist Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen und wird mit der Zustimmung zu ihnen abgeschlossen.
(2) Für personenbezogene Daten, die archmax als Verantwortlicher verarbeitet, etwa die Daten der Benutzerkonten, gilt die Datenschutzerklärung von archmax.
(1) Die Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen der anderen Partei, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich und nutzen sie nur zur Durchführung des Vertrags. Vertraulich sind insbesondere die Inhalte des Kunden sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse beider Parteien.
(2) Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, ihr von Dritten rechtmäßig mitgeteilt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
(3) Diese Pflichten bestehen über das Vertragsende hinaus fort.
(1) Im kostenlosen Tarif stellt archmax archmax Cloud unentgeltlich und ohne Zusage bestimmter Eigenschaften bereit. archmax haftet für Mängel nur, wenn archmax sie arglistig verschwiegen hat.
(2) In kostenpflichtigen Tarifen gelten die gesetzlichen Vorschriften des Mietrechts mit folgenden Maßgaben: Die verschuldensunabhängige Haftung von archmax für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und beschreibt sie so genau wie möglich. archmax beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist, auch durch eine zumutbare Umgehungslösung.
(3) Kein Mangel von archmax Cloud sind Ergebnisse von KI-Modellen, soweit sie auf der Funktionsweise der Modelle beruhen (§ 4 Abs. 1), sowie Änderungen, Einschränkungen und Ausfälle der Schnittstellen von Drittdiensten und der vom Kunden angebundenen Modellanbieter, etwa geänderte Berechtigungen oder Ratenbegrenzungen, die archmax nicht zu vertreten hat.
(1) archmax haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet archmax nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im kostenlosen Tarif haftet archmax abweichend von Absatz 2 nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; Absatz 1 bleibt unberührt.
(4) Für Datenverluste und sonstige Schäden, die auf einer unsachgemäßen Nutzung von archmax Cloud durch den Kunden oder seine Mitglieder beruhen, ist der Kunde verantwortlich, etwa wenn Inhalte gelöscht, Workflows oder Agenten fehlerhaft konfiguriert, zu weit gefasste Berechtigungen erteilt oder Aktionen von Agenten in verbundenen Systemen zugelassen werden. archmax haftet hierfür nicht, soweit archmax den Schaden nicht mitverursacht hat; Absatz 1 bleibt unberührt.
(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von archmax.
(1) Der Kunde stellt archmax von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung von archmax Cloud durch den Kunden oder seine Mitglieder, auf Inhalten des Kunden oder auf Aktionen seiner Agenten in verbundenen Systemen und gegenüber Dritten beruhen, soweit der Kunde dies zu vertreten hat. archmax informiert den Kunden unverzüglich über solche Ansprüche und überlässt ihm, soweit möglich, deren Abwehr.
(2) Macht ein Dritter geltend, dass die vertragsgemäße Nutzung von archmax Cloud seine Schutzrechte verletzt, stellt archmax den Kunden in kostenpflichtigen Tarifen nach Maßgabe von § 13 von solchen Ansprüchen frei, sofern der Kunde archmax unverzüglich informiert und archmax die Abwehr überlässt. archmax kann archmax Cloud so ändern oder ersetzen, dass die Verletzung entfällt, oder ein Nutzungsrecht beschaffen. Ist beides nicht zu zumutbaren Bedingungen möglich, können beide Parteien den Vertrag kündigen; § 7 Abs. 6 gilt entsprechend. Dies gilt nicht für Inhalte des Kunden, Ergebnisse von KI-Modellen, Open-Source-Komponenten Dritter sowie für Verletzungen, die auf einer Änderung durch den Kunden oder einer von archmax nicht vorgesehenen Kombination beruhen.
(1) archmax kann diese Nutzungsbedingungen und die Auftragsverarbeitungsvereinbarung mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn ein triftiger Grund vorliegt, etwa eine Änderung der Rechtslage, der Rechtsprechung oder der Leistungen von archmax Cloud, und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
(2) archmax teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden nach § 16 mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. archmax weist in der Mitteilung auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.
(3) Absatz 2 gilt nicht für Änderungen der Hauptleistungspflichten, der Laufzeit oder der Preise. Für Preise gilt § 7 Abs. 4, im Übrigen bedarf es der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.
(1) archmax richtet Mitteilungen nach diesen Nutzungsbedingungen und der Auftragsverarbeitungsvereinbarung per E-Mail an die Administratoren der Organisation des Kunden und kann sie zusätzlich in archmax Cloud anzeigen. Der Kunde hält die hinterlegten E-Mail-Adressen aktuell.
(2) Mitteilungen an archmax richtet der Kunde in Textform an info@archmax.ai oder an die Anschrift im Impressum.
(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung von Pflichten, soweit sie auf höherer Gewalt beruht, also auf Ereignissen außerhalb ihres zumutbaren Einflusses wie Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Terroranschlägen, behördlichen Maßnahmen oder großflächigen Ausfällen öffentlicher Energie- und Kommunikationsnetze. Zahlungspflichten bleiben unberührt.
(2) archmax darf den Vertrag nach Mitteilung an den Kunden auf ein verbundenes Unternehmen oder im Rahmen eines Unternehmensverkaufs auf den Erwerber übertragen. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall innerhalb eines Monats nach der Mitteilung kündigen. Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit Zustimmung von archmax übertragen; § 354a HGB bleibt unberührt.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Tübingen, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. archmax darf den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(6) Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser Nutzungsbedingungen.